Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat es nun bestätigt: Auch bepflanzte Kiesgärten sind in der niedersächsischen Bauordnung verboten. Die Stadt Lüneburg setzt dabei allerdings nicht auf Verbote, sondern hofft, dass Hausbesiter*innen selber Einsicht zeigen. Das hoffen wir auch: schließlich halten Kiesgärten nicht gut das Niederschlagswasser im Boden, und tragen so nicht zur Grundwasserneubildung bei. Das Wasser landet mit Verzögerung leider im Abwasserkanal und landet letztendlich im Meer.
Wir fordern daher: Wandelt eure Schottergärten in blühende Oasen um! Seid solidarisch mit den kommenden Generationen.
Der Artikel erschien am 21.01.2023 in der ©Landeszeitung.