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Baurecht verbietet Schottergärten – Stadt Lüneburg gibt zarte Hinweise

31. Mai 2023
Schottergarten-Vorderseite
Schottergarten-Rueckseite
Schottergärten - in Lüneburg ein Kavaliersdelikt!

Haben Sie auch schon einmal einen freundlichen Flyer mit den Vorteilen des Parkens auf erlaubten Parkflächen hinterm Scheibenwischer klemmen gehabt, wenn Sie falsch geparkt haben? Und das Ordnungsamt hat netterweise auf die fällige Gebühr verzichtet? Sie sind zu schnell gefahren, und haben Informationen über Ihren sich erhöhenden Bremsweg und die Vorteile vom langsameren Fahren für Leib und Leben Ihrer Mitmenschen bekommen, anstatt einen Gebührenbescheid, oder auch Punkte in Flensburg?

Die Stadt Lüneburg informiert mit Erteilung der Baugenehmigung die Hausbauenden zum Thema Gartengestaltung mit einem recht unverbindlich gehaltenen Flyer, in denen die Vorteile von mit Grünflächen gestalteten Gärten gegenüber sogenannten Schottergärten dargestellt werden. Allerdings fehlt der Hinweis, dass es sich hier nicht um ein „nice to have“ handelt, sondern dass gem. § 9 Abs. 2 NBauO nicht überbaute Flächen von Baugrundstücken Grünflächen sein müssen, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind. Mit zulässige Nutzung ist z. B. ein Parkplatz oder ein Platz zum Abstellen der Mülltonnen gemeint.

Hier finden Sie die schriftliche Beantwortung unserer Einwohneranfrage zum Thema Schottergärten in Lüneburg (einschließlich des von der Stadt verschickten Flyers).

Wir finden, das könnte etwas verbindlicher mitgeteilt werden – immerhin handelt es sich hier um Gesetze, die auch einen sehr direkten Sinn haben. Es ist doch verwunderlich, dass manche Gesetze durchgesetzt werden, und bei anderen die Verwaltung beide Augen zukneift? Warum hier mit zweierlei Maß gemessen wird, ist nicht ersichtlich. Die Gestaltung von Gärten mit Grünflächen ist nicht nur Privatsache, nein, sie dient auch dem Allgemeinwohl, da hier direkt zur Grundwasserneubildung und zur Entlastung der Kanalisation beigetragen werden kann. Auch wird die Aufhitzung der Stadt dadurch reduziert.

 

Wir haben da mal einen Flyer entworfen. Wer Interesse hat, kann ihn gerne als Information für Nachbar*inne, die zum Thema Schottergärten Aufklärung wünschen, bei uns abholen (bitte per Mail anfragen)!

Gerade im Vorfeld sollte auf die Gesetzeslage hingewiesen werden, die Hausbauenden informiert und die Garten- und Landschaftsbauer mit ins Boot geholt werden, denn sie beraten oft die Grundstücksbesitzenden zum Thema Gartengestaltung.

Ist der Schottergarten erst einmal Realität geworden ist es tatsächlich für alle Betroffenen ein Ärgernis aufgrund der entstandenen Kosten und dem notwendigen Rückbau.

Britta Ruge