Dazu muss man zunächst folgende Einzelheiten wissen:
- Die genehmigte Entnahmemenge für die Brunnen 1 und 2 beträgt insgesamt 350.000 m³/Jahr.
- Der entsprechende Grundwasserkörper, aus dem das Wasser entnommen wird, heißt „Ilmenau Lockergestein rechts“.
- Die für diese beiden Brunnen zuständige Gebietskörperschaft ist die Stadt Lüneburg (nicht: der Landkreis Lüneburg). Denn die beiden Brunnen liegen nun einmal auf dem Gebiet der Stadt Lüneburg – folgerichtig hat auch die untere Wasserbehörde der Stadt Lüneburg die wasserrechtliche Erlaubnis erteilt (nicht: diejenige des Landkreises Lüneburg). Das ist wichtig, denn die nutzbaren Dargebotsreserven in den jeweiligen Grundwasserkörpern werden entsprechend der Größe der Gebietskörperschaft aufgeteilt – sie unterscheiden sich für die Stadt Lüneburg und den Landkreis Lüneburg also ganz erheblich.