Die BI hat fristgerecht eine zweiteilige Stellungnahme zum o.g. Verfahren abgegeben. Der erste Teil beschäftigt sich mit noch ungeklärten Fragen der Grundwasserneubildung. Für jede Entnahme muss gewährleistet sein, dass nicht mehr entnommen wird, als neu gebildet wird. Letzteres ist nicht so einfach zu messen. – Im zweiten Teil gehen wir auf die gesetzlichen Bestimmungen und Details des Erlasses zur mengenmäßigen Bewirtschaftung des Grundwassers ein, die es zu beachten gilt. Den Erörterungstermin, der nach einer Erwiderung der Firma Lohmann auf alle Stellungnahmen anberaumt werden wird, werden wir auch hier bekannt geben.
Umweltverträglichkeitsprüfung des Wasserrechtsantrages der Firma Dr. P. Lohmann
24. Januar 2025