Verein BI Unser Wasser in Lüneburg e.V.
Satzung
1.
Der Verein trägt den Namen „Bürgerinitiative (BI) Unser Wasser in Lüneburg“ mit dem Zusatz e.V., sobald eine Eintragung ins Vereinsregister erfolgt ist. Der Vereinssitz ist Lüneburg. Das Kalenderjahr ist das Geschäftsjahr. Der Verein ist unabhängig von Konfessionen oder politischen Parteien.
2.
Zweck des Vereins ist die Förderung des Naturschutzes im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder,des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes, insbesondere der Schutz des Trink- und Grundwassers und die Förderung des sparsamen und nachhaltigen Umgangs mit der Ressource Wasser (§52 Abs. 2 Satz 8 Abgabenordnung, Förderung Natur- und Umweltschutz). Der Zweck wird insbesondere durch Aufklärung über die Wassernutzung und die Wasserkreisläufe im Landkreis Lüneburg,der Beobachtung der Auswirkung auf die Grundwasserkörper und die Natur und die Information der Öffentlichkeit darüber verwirklicht.Dies geschieht sowohl in Zusammenarbeit mit Behörden und Verbänden, Schulen, wissenschaftlichen Institutionen als auch mit allen Wassernutzern, die den Zielen der EU-Wasser-Rahmen-Richtlinie und dem darauf gegründeten nationalem Recht folgen.
3. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i.S. d. Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linieeigenwirtschaftliche Zwecke.
4. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Alle Ämter im Verein sind Ehrenämter, lediglich nachgewiesene Aufwendungen können erstattet werden (§ 670 BGB).Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an den BUND Regionalverband Elbe-Heide, Katzenstraße 2(ab 2024 Beim Kalkberg 7) 21335 Lüneburg,der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. Die Haftung des Vereins ist auf das Vermögen beschränkt.
5. Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die Ziel und Zweck des Vereins unterstützt. Der Mitgliedsantrag wird schriftlich gestellt. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme. Die Aufnahme verpflichtet zur Zahlung eines jährlichen Mitgliedsbeitrages entsprechend der jeweils gültigen Beitragsordnung, die nicht Bestandteil der Satzung ist; sie wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen. Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod, mit dem Austritt durch schriftliche Kündigung vier Wochen vor und zum Ende des Geschäftsjahres, durch Ausschluss wegen vereinsschädigenden Verhaltens oder nicht gezahlter Beiträge trotz schriftlicher Mahnung. Der Ausschluss bedarf einer 2/3-Mehrheit des Vorstandes und muss dem Mitglied schriftlich mitgeteilt werden.Personenbezogene Daten der Mitglieder dürfen nur für vereinsinterne Zwecke erhoben, genutzt und verarbeitet werden. Die Weitergabe an Dritte ist nur mit Einwilligung des Mitgliedes möglich.
6. Organe des Vereins: die Mitgliederversammlung soll mindestens einmal jährlich einberufen werden und entweder in Präsenz oder als Videokonferenz durchgeführt werden. Eine Einladung erfolgt in Textform (d.h. per Brief oder elektronisch) mindestens zwei Wochen vor dem Termin. Der/die 1. Vorsitzende leitet die Versammlung. Im Falle seiner/ihrer Verhinderung wird sie vom 2. Vorsitzenden/r geleitet. Für alle Beschlüsse gilt eine einfache Mehrheit der Stimmender anwesenden Mitglieder. Zur Abwahl eines Vorstandsmitgliedes ist eine 2/3 Mehrheit erforderlich, ebenso ist zur Auflösung des Vereins eine 2/3 Mehrheit erforderlich. Jedes Mitglied kann im Vorwege zu einzelnen Punkten seine Stimme schriftlich abgeben, die zu Beginn der Versammlung vorliegen muss. Eine Vertretung der Mitglieder ist weder untereinander noch durch Dritte möglich.Tagesordnungspunkte sind:
a.
Genehmigung des Protokolls der vorigen Mitgliederversammlung
b. Tätigkeitsbericht des Vorstandes
c. Bericht des Schatzmeisters/-in
d. Bericht der Kassenprüfer/-innen
e. Entlastung des Vorstandes
f. Gegebenenfalls Wahlen zum Vorstand und der Kassenprüfer/-innen
g. Beschluss der Beitragsordnung
h. Genehmigung des Wirtschaftsplans für das laufende Geschäftsjahr
Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das von der Versammlungsleitung und der Schriftführung zu unterzeichnen ist.
7. Der Vorstand besteht aus:
a. dem/ der 1. Vorsitzenden,
b. dem/ der 2. Vorsitzenden,
c. dem/der Schriftführer-/in,
d. dem/der Schatzmeister-/in und
e. bis zu drei Beiräten.
Sie werden alle drei Jahre von den Mitgliedern gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Eine Ersatzwahl bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes ist von der nächsten Mitgliederversammlung vorzunehmen. Solange kann der Vorstand sich aus den Mitgliedern ergänzen.Beide Vorsitzenden sind Vorstand i.S. § 26 BGB, und jeder von beiden ist zur alleinigen Vertretung des Vereins berechtigt. Dabei soll im Innenverhältnis der/die 2. Vorsitzende davon nur Gebrauch machen,wenn der /die 1. Vorsitzende verhindert ist.
8. Zwei Kassenprüfer/-innen werden aus den Reihen der Mitglieder, die nicht dem Vorstand angehören von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von drei Jahren gewählt, wenn diese nicht einen kürzeren Zeitraum bestimmt. Eine Wiederwahl ist nur in dem Fall möglich, dass sich kein anderes Mitglied zur Wahl bereiterklärt. Die Kassenprüfer/-innen prüfen einmal jährlich die Buchführung und das Vermögen des Vereins. Dazu sind ihnen alle Belege und Bücher vorzulegen. Über die Prüfung ist dem Vorstand und der Mitgliederversammlung zuberichten.
9. Satzungsänderungen können nur mit einer 2/3 Mehrheit der erschienenen Mitglieder in einer Mitgliederversammlung beschlossen werden. Sie müssen als Vorschlag bereits der Einladung dazu vorliegen. Diese Fassung der Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung am 25. Jan. 2024 beschlossen, s. Protokoll______________________________
Gründungsmitglieder sind Unterzeichnende: siehe ursprüngliche Satzung, unterzeichnet bei der Gründungsversammlung
Marianne Temmesfeld
Frederike Gollers
Rüdiger Schulz
Michael Bergmann
Ute Schulz
Dr. Barbara Berling
Britta Ruge
