Satzung

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Satzung „BI Unser Wasser in Lüneburg (e.V.)“

1. Der Verein trägt den Namen „Bürgerinitiative (BI) Unser Wasser in
Lüneburg“ mit dem Zusatz e.V., sobald eine Eintragung ins
Vereinsregister erfolgt ist. Der Vereinssitz ist Lüneburg. Das
Kalenderjahr ist das Geschäftsjahr. Der Verein ist unabhängig von
Konfessionen oder politischen Parteien.

2. Zweck des Vereins ist die Förderung des Naturschutzes im Sinne des
Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder,
des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes, insbesondere
der Schutz des Trink- und Grundwassers und die Förderung des
sparsamen und nachhaltigen Umgangs mit der Ressource Wasser (§
52 Abs. 2 Satz 8 Abgabenordnung, Förderung Natur- und
Umweltschutz). Der Zweck wird insbesondere durch Aufklärung über
die Wassernutzung und die Wasserkreisläufe im Landkreis Lüneburg,
der Beobachtung der Auswirkung auf die Grundwasserkörper und die
Natur und die Information der Öffentlichkeit darüber verwirklicht.
Dies geschieht sowohl in Zusammenarbeit mit Behörden und
Verbänden, Schulen, wissenschaftlichen Institutionen als auch mit
allen Wassernutzern, die den Zielen der EU-Wasser-Rahmen-
Richtlinie und dem darauf gegründeten nationalem Recht folgen.

3. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
Zwecke i.S. d. Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der
Abgabenordnung.
Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.

4. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke
verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus
Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem
Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig
hohe Vergütungen begünstigt werden. Alle Ämter im Verein sind
Ehrenämter, lediglich nachgewiesene Aufwendungen können erstattet
werden (§ 670 BGB).
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter
Zwecke fällt das Vermögen an den BUND Regionalverband Elbe-
Heide, Katzenstraße 2(ab 2024 Beim Kalkberg 7) 21335 Lüneburg,
der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu
verwenden hat. Die Haftung des Vereins ist auf das Vermögen
beschränkt.

5. Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die Ziel
und Zweck des Vereins unterstützt. Der Mitgliedsantrag wird
schriftlich gestellt. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme. Die
Aufnahme verpflichtet zur Zahlung eines jährlichen Mitgliedsbeitrages
entsprechend der jeweils gültigen Beitragsordnung, die nicht
Bestandteil der Satzung ist; sie wird von der Mitgliederversammlung
mit einfacher Mehrheit beschlossen. Die Mitgliedschaft endet mit dem
Tod, mit dem Austritt durch schriftliche Kündigung vier Wochen vor
und zum Ende des Geschäftsjahres, durch Ausschluss wegen
vereinsschädigenden Verhaltens oder nicht gezahlter Beiträge trotz
schriftlicher Mahnung. Der Ausschluss bedarf einer 2/3-Mehrheit des
Vorstandes und muss dem Mitglied schriftlich mitgeteilt werden.
Personenbezogene Daten der Mitglieder dürfen nur für vereinsinterne
Zwecke erhoben, genutzt und verarbeitet werden. Die Weitergabe an
Dritte ist nur mit Einwilligung des Mitgliedes möglich.

6. Organe des Vereins: die Mitgliederversammlung soll mindestens
einmal jährlich einberufen werden und entweder in Präsenz oder als
Videokonferenz durchgeführt werden. Eine Einladung erfolgt in
Textform (d.h. per Brief oder elektronisch) mindestens zwei Wochen
vor dem Termin. Der/die 1. Vorsitzende leitet die Versammlung. Im
Falle seiner/ihrer Verhinderung wird sie vom 2. Vorsitzenden/r
geleitet. Für alle Beschlüsse gilt eine einfache Mehrheit der Stimmen
der anwesenden Mitglieder. Zur Abwahl eines Vorstandsmitgliedes ist
eine 2/3 Mehrheit erforderlich, ebenso ist zur Auflösung des Vereins
eine 2/3 Mehrheit erforderlich. Jedes Mitglied kann im Vorwege zu
einzelnen Punkten seine Stimme schriftlich abgeben, die zu Beginn
der Versammlung vorliegen muss. Eine Vertretung der Mitglieder ist
weder untereinander noch durch Dritte möglich.
Tagesordnungspunkte sind:

a. Genehmigung des Protokolls der vorigen Mitgliederversammlung
b. Tätigkeitsbericht des Vorstandes
c. Bericht des Schatzmeisters/-in
d. Bericht der Kassenprüfer/-innen
e. Entlastung des Vorstandes
f. Gegebenenfalls Wahlen zum Vorstand und der Kassenprüfer/-
innen
g. Beschluss der Beitragsordnung
h. Genehmigung des Wirtschaftsplans für das laufende Geschäftsjahr

Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das
von der Versammlungsleitung und der Schriftführung zu
unterzeichnen ist.

7. Der Vorstand besteht aus:

a. dem/ der 1. Vorsitzenden,
b. dem/ der 2. Vorsitzenden,
c. dem/der Schriftführer-/in,
d. dem/der Schatzmeister-/in und
e. bis zu drei Beiräten.

Sie werden alle drei Jahre von den Mitgliedern gewählt. Eine
Wiederwahl ist möglich. Eine Ersatzwahl bei vorzeitigem Ausscheiden
eines Vorstandsmitgliedes ist von der nächsten
Mitgliederversammlung vorzunehmen. Solange kann der Vorstand
sich aus den Mitgliedern ergänzen.
Beide Vorsitzenden sind Vorstand i.S. § 26 BGB, und jeder von beiden
ist zur alleinigen Vertretung des Vereins berechtigt. Dabei soll im
Innenverhältnis der/die 2. Vorsitzende davon nur Gebrauch machen,
wenn der /die 1. Vorsitzende verhindert ist.

8. Zwei Kassenprüfer/-innen werden aus den Reihen der Mitglieder, die
nicht dem Vorstand angehören von der Mitgliederversammlung auf
die Dauer von drei Jahren gewählt, wenn diese nicht einen kürzeren
Zeitraum bestimmt. Eine Wiederwahl ist nur in dem Fall möglich, dass
sich kein anderes Mitglied zur Wahl bereiterklärt. Die Kassenprüfer/-
innen prüfen einmal jährlich die Buchführung und das Vermögen des
Vereins. Dazu sind ihnen alle Belege und Bücher vorzulegen. Über die
Prüfung ist dem Vorstand und der Mitgliederversammlung zu
berichten.

9. Satzungsänderungen können nur mit einer 2/3 Mehrheit der
erschienenen Mitglieder in einer Mitgliederversammlung beschlossen
werden. Sie müssen als Vorschlag bereits der Einladung dazu
vorliegen.
Diese Fassung der Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung am
25. Jan. 2024 beschlossen, s. Protokoll
______________________________________________________

Gründungsmitglieder sind Unterzeichnende: siehe ursprüngliche
Satzung, unterzeichnet bei der Gründungsversammlung
Marianne Temmesfeld
Frederike Gollers
Rüdiger Schulz
Michael Bergmann
Ute Schulz
Dr. Barbara Berling
Britta Ruge

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