Verein BI Unser Wasser in Lüneburg e.V.
Kommunalwahlen 2026 / Wahlprüfsteine

Im Hinblick auf die Wahlen am 13. September 2026 möchten wir unseren Lesern*innen Informationen über die Absichten der Kandidaten ermöglichen, wie sie die Wasserkreisläufe und die Klimawandel-Folgen insgesamt bearbeiten wollen. Dazu stellen wir allen die folgenden Fragen, die möglichst innerhalb der nächsten 4 Wochen beantwortet werden sollen.
Die eingegangenen Stellungnahmen werden ungekürzt, unkommentiert und im Originalwortlaut veröffentlicht.
Hinweis: Uns liegen noch nicht alle Stellungnahmen der Kandidaten vor, werden aber natürlich sukzessive hier veröffentlicht.
- OB-Kandidaten
- Claudia Kalisch (Bündnis 90/Die Grünen)
- Andrea Schröder-Ehlers (SPD)
- Thorben Peters (die Linke)
-
1. Schwammstadt / Baurecht
Lüneburg muss sich auf längere Hitzeperioden und Starkregen einstellen. Ich werde bei Neubaugebieten auf Regenwasserrückhaltung, Entsiegelung und mehr Grünflächen setzen. Wo rechtlich möglich, sollen entsprechende Anforderungen in Bebauungsplänen verankert werden. Gleichzeitig werde ich die Entsiegelung öffentlicher Flächen beschleunigen. Klimaanpassung schützt Menschen, Gebäude und Infrastruktur.
2. Abwasser Up- und Recycling
Wasser wird zunehmend zu einer wertvollen Ressource. Deshalb unterstütze ich die Prüfung, wie gereinigtes Abwasser künftig stärker wiederverwendet werden kann, beispielsweise zur Bewässerung oder Grundwasseranreicherung. Solche Investitionen müssen fachlich sinnvoll, wirtschaftlich tragfähig und gemeinsam mit den zuständigen Betrieben entwickelt werden.
3. Kühlung der Innenstadt
Gerade ältere Menschen leiden unter Hitze. Deshalb möchte ich mehr Straßenbäume, entsiegelte Plätze, Fassaden- und Dachbegrünung sowie zusätzliche Trinkwasserstellen schaffen. Öffentliche Räume müssen auch an heißen Tagen Aufenthaltsqualität bieten. Bei der Deutschen Bahn werde ich mich erneut für eine frei zugängliche Trinkwasserstelle am Bahnhof einsetzen.
4. Trinkwasserschutz
Der Schutz unseres Trinkwassers hat hohe Priorität. Eingriffe in die private Wassernutzung müssen jedoch verhältnismäßig und nachvollziehbar sein. Deshalb setze ich zunächst auf transparente Datengrundlagen, Aufklärung und ein wirksames Wassermanagement. Sollten weitergehende Maßnahmen erforderlich werden, müssen sie fachlich begründet und sozial ausgewogen sein.
5. Monitoring des Grundwassers
Ja. Gute Entscheidungen brauchen gute Daten. Ich unterstütze ein transparentes Monitoring der Grundwasserstände und der Grundwasserneubildung sowie eine verständliche öffentliche Darstellung der Ergebnisse. So können Politik und Verwaltung frühzeitig auf Veränderungen reagieren.
- Heiko Meyer (parteilos)
- Michèl Pauly (Volt)
-
Wasser ist keine beliebige Handelsware, sondern Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Bereits als Ratsherr habe ich mich für öffentliche Trinkwasserstellen, die Kontrolle vorgeschriebener Begrünungen und den Vorrang des Grundwasserschutzes vor kommerzieller Wasserabfüllung eingesetzt. Daran halte ich fest. Zugleich will ich erfolgreiche europäische Lösungen auf Lüneburg übertragen und ihre Wirkung transparent messen.
1. Schwammstadt und Baurecht
Neue Quartiere sollen Regenwasser möglichst dort aufnehmen, speichern und nutzen, wo es anfällt. Dafür will ich die rechtlich möglichen Festsetzungen in Bebauungsplänen konsequent nutzen: weniger Versiegelung, wasserdurchlässige Beläge, unversiegelte Flächen, Versickerungsmulden, Baumrigolen, Retentions- und Gründächer, Zisternen sowie Flächen für Rückhaltung und sichere Notwasserwege bei Starkregen.
Bei größeren Neubauvorhaben sollen Regenwasser und – soweit hygienisch, technisch und wirtschaftlich sinnvoll – aufbereitetes Grauwasser etwa für Toilettenspülung und Bewässerung genutzt werden. Was nicht rechtssicher im Bebauungsplan festgesetzt werden kann, will ich bei städtischen Grundstücken, Konzeptvergaben, Erbbaurechten und städtebaulichen Verträgen absichern.
Aus dem Entsiegelungskataster soll innerhalb eines Jahres eine öffentliche Prioritätenliste entstehen. Vorrang haben aufgeheizte Plätze und Straßen, Schulen und Kitas, überdimensionierte Verkehrs- und Parkplatzflächen sowie Gebiete mit hohem Starkregenrisiko. Bei größeren Sanierungen muss regelmäßig geprüft werden, wo Flächen für Bäume, Versickerung und Rückhaltung frei werden können. Gerade in Wohnquartieren wie Ochtmissen-Krähornsberg können Shared Spaces oder Einbahnstraßen überbreite Verkehrsflächen und damit auch Pflegekosten reduzieren. Unvermeidbare Neuversiegelungen sollen möglichst ortsnah mindestens flächengleich ausgeglichen werden. Ziel ist Netto-Null-Neuversiegelung.
Entscheidend ist die Kontrolle. Bereits 2018 habe ich zusätzliches Personal beantragt, damit vorgeschriebene Anpflanzungen und Fassadenbegrünungen tatsächlich umgesetzt werden. Ökologische Vorgaben helfen wenig, wenn niemand ihre Einhaltung prüft.
2. Abwasser-Up- und -Recycling
Die Modernisierung der Lüneburger Kläranlage hat hohe Priorität. Die neue EU-Kommunalabwasserrichtlinie verlangt unter anderem eine weitergehende Entfernung von Stickstoff, Phosphor und Mikroschadstoffen. Nach derzeitiger Einschätzung der AGL benötigt Lüneburg zwischen 2033 und 2035 eine vierte Reinigungsstufe. Planung und Flächensicherung müssen deshalb jetzt beginnen.
Gleichzeitig sollte untersucht werden, welcher Teil des gereinigten Abwassers sicher und sinnvoll wiederverwendet werden kann – etwa für Landwirtschaft, Stadtgrün oder Gewerbe und, nach besonders strenger hydrogeologischer und hygienischer Prüfung, zur Grundwasseranreicherung. AGL, Untere Wasserbehörde, Landwirtschaft, Wasserversorger, NLWKN und Leuphana sollten gemeinsam Wasserqualität, saisonalen Bedarf, Speicher- und Leitungsinfrastruktur, Energieverbrauch, Kosten und Folgen für die Ilmenau untersuchen.
Eine vollständige Wiederverwendung der rund neun Millionen Kubikmeter würde ich nicht pauschal versprechen. Gereinigtes Wasser kann für den ökologisch notwendigen Abfluss der Ilmenau wichtig sein; zudem fallen Abwasser und Beregnungsbedarf nicht immer gleichzeitig an. Die Kommunalabwasserrichtlinie verlangt deshalb zu Recht eine fachliche Abwägung. Die notwendigen Investitionen müssen im Wirtschafts- und Investitionsplan der AGL hohe Priorität erhalten.
3. Kühlung der Innenstadt
Wirksamer Hitzeschutz beginnt mit dem Erhalt großer alter Bäume, die kleine Neupflanzungen auf Jahrzehnte nicht ersetzen können. Zusätzlich brauchen wir Bäume mit großen, wasserspeichernden Wurzelräumen, entsiegelte und begrünte Aufenthaltsorte, Schattensegel sowie durchgehende kühle Wege zwischen Bahnhof, Innenstadt, Quartieren und Parks. Dafür muss auch Verkehrs- und Parkraum umverteilt werden.
Regenwasser soll über Baumrigolen und Speicher für Stadtgrün nutzbar werden. Wasserläufe, Nebelduschen oder Wasserspiele können an besonders heißen Orten sinnvoll sein, sollten aber mit Regenwasser oder in geschlossenen Kreisläufen arbeiten. Trinkwasser für rein dekorative Anlagen ist kritisch abzuwägen. Ergänzend brauchen wir öffentlich zugängliche kühle Innenräume für besonders heiße Tage.
Dach- und Fassadenbegrünung will ich bei Neubauten und geeigneten größeren Umbauten verbindlicher regeln, im Bestand durch Beratung unterstützen und auf städtischen Gebäuden konsequent umsetzen. In der denkmalgeschützten Altstadt braucht es individuelle Lösungen. Die seit 2026 vorgesehene Erfassung begrünter Dächer soll veröffentlicht und mit Ausbauzielen verbunden werden. Am Sande könnte eine entsiegelte, historisch angelehnte Bauminsel den stark überwärmten Platz kühlen und seine Aufenthaltsqualität erhöhen.
Für frei zugängliches Trinkwasser habe ich bereits 2018 Haushaltsmittel beantragt. Heute gibt es in Lüneburg neun öffentliche Trinkwasserspender. Zusätzlich will ich mit der Deutschen Bahn über eine ganzjährig zugängliche Möglichkeit im Bahnhofsgebäude sprechen. Weitere Standorte sollen anhand des Hitzestadtplans, der Nutzung und unversorgter Stadtteile ausgewählt werden, insbesondere an Plätzen, Spiel- und Sportflächen sowie wichtigen Fuß- und Radwegen. Wartung, Hygiene und barrierearme Bedienung müssen mitfinanziert werden.
4. Trinkwasserschutz, Pools und Absetzzähler
Ein pauschales ganzjähriges Verbot jeder Poolbefüllung ab vier Kubikmetern halte ich derzeit nicht für das geeignetste Instrument. Maßgeblich sind Wasserlage, Gesamtverbrauch und Häufigkeit des Nachfüllens. Bei anhaltender Trockenheit, niedrigen Grundwasserständen oder außergewöhnlichen Verbrauchsspitzen unterstütze ich aber rechtssichere, zeitlich begrenzte Einschränkungen. Die Neubefüllung größerer privater Pools mit Trink- oder Brunnenwasser sollte dann zu den zuerst eingeschränkten Nutzungen gehören; medizinisch notwendige Anwendungen sind gesondert zu behandeln.
Solche Maßnahmen müssen durch transparente, vorab festgelegte Warnstufen ausgelöst werden und Leitungswasser wie private Brunnen einbeziehen. Für Gartenbrunnen und wasserrechtliche Beschränkungen ist allerdings der Landkreis als Untere Wasserbehörde zuständig, nicht der Oberbürgermeister.
Eine pauschale Abschaffung der Absetzzähler lehne ich ab. Wasser, das nachweislich zur Bewässerung genutzt wird und nicht in die Kanalisation gelangt, sollte nicht als Schmutzwasser berechnet werden. Missbrauch und Fehlanreize müssen jedoch verhindert werden: Chemisch behandeltes Poolwasser darf nicht über einen Gartenwasserzähler von der Abwassergebühr ausgenommen werden, wenn es anschließend als Schmutzwasser entsorgt werden muss. Absetzzähler sollten daher auf nachweisbare Gartenbewässerung und vergleichbare Nutzungen beschränkt, geeicht und kontrollierbar sein. Vorrang haben Regenwasserspeicherung, Zisternen und sparsame Bewässerung.
5. Transparentes Grundwassermonitoring
Ein transparentes Monitoring ist Voraussetzung verantwortlicher Wasserpolitik. Grundwasserstände, Neubildung, Qualität sowie genehmigte und tatsächliche Entnahmen müssen gemeinsam betrachtet werden. Einzelne Messstellen oder langjährige Mittelwerte reichen angesichts des Klimawandels nicht mehr aus.
Vorbilder sind die dänische Grundwasserdatenbank Jupiter, das französische Prognosesystem MétéEAU Nappes und das niederländische Grondwatertools; die niederländische Untergrunddatenbank BRO zeigt zudem, wie einheitliche Standards unterschiedliche Grundwasserstockwerke abbilden können. Für Lüneburg will ich die besten Elemente in einem einfach zu pflegenden öffentlichen Wasser-Dashboard zusammenführen: Messstellen und Grundwasserstockwerke, historische und aktuelle Wasserstände, Neubildung, Wasserqualität sowie genehmigte und tatsächliche Entnahmen. Langfristige Vergleiche und Klimaszenarien sollen die Daten einordnen; verständliche Warnstufen und Prognosen sollen bei festgelegten Schwellen abgestufte Schutzmaßnahmen auslösen.
Die Federführung für ein gemeinsames System sehe ich beim Landkreis als Unterer Wasserbehörde. Die Hansestadt sollte zusammen mit Landkreis, Wasserversorger, AGL, NLWKN und LBEG auf ein gemeinsames, möglichst auch von weiteren Kommunen nutzbares System hinwirken und dafür Impulsgeberin sein.
Die Daten müssen praktische Folgen haben: Neue oder verlängerte Wasserrechte sind anhand aktueller Klimaszenarien, der örtlichen Wasserbilanz und aller kumulierten Entnahmen zu beurteilen. Wasserrechtliche Entnahmegenehmigungen sind hierzu stets zu befristen.
Die zusätzliche Entnahme durch Coca-Cola beziehungsweise Vio sollte nicht isoliert betrachtet werden. Sie muss ins Verhältnis zu den teils erheblichen Entnahmen von Landwirtschaft, Industrie und anderen Großverbrauchern gesetzt werden. Entscheidend ist auch, wofür Wasser benötigt wird und ob Grundwasser durch Oberflächen-, Regen- oder Brauchwasser ersetzt werden kann. Wo das technisch und hygienisch möglich ist, muss diese Umstellung Vorrang haben. Bei abgefülltem Trinkwasser bestehen solche Alternativen naturgemäß nur eingeschränkt. Ziel ist deshalb keine pauschale Benachteiligung eines einzelnen Unternehmens, sondern eine transparente, am tatsächlichen Verbrauch, an möglichen Alternativen und an der Belastbarkeit des Grundwassers ausgerichtete Vergabe von Wasserrechten. Trinkwasserversorgung und Naturhaushalt müssen dabei dauerhaft gesichert bleiben.
1. Schwammstadt / Baurecht
Lüneburg muss sich auf längere Hitzeperioden und Starkregen einstellen. Ich werde bei Neubaugebieten auf Regenwasserrückhaltung, Entsiegelung und mehr Grünflächen setzen. Wo rechtlich möglich, sollen entsprechende Anforderungen in Bebauungsplänen verankert werden. Gleichzeitig werde ich die Entsiegelung öffentlicher Flächen beschleunigen. Klimaanpassung schützt Menschen, Gebäude und Infrastruktur.
2. Abwasser Up- und Recycling
Wasser wird zunehmend zu einer wertvollen Ressource. Deshalb unterstütze ich die Prüfung, wie gereinigtes Abwasser künftig stärker wiederverwendet werden kann, beispielsweise zur Bewässerung oder Grundwasseranreicherung. Solche Investitionen müssen fachlich sinnvoll, wirtschaftlich tragfähig und gemeinsam mit den zuständigen Betrieben entwickelt werden.
3. Kühlung der Innenstadt
Gerade ältere Menschen leiden unter Hitze. Deshalb möchte ich mehr Straßenbäume, entsiegelte Plätze, Fassaden- und Dachbegrünung sowie zusätzliche Trinkwasserstellen schaffen. Öffentliche Räume müssen auch an heißen Tagen Aufenthaltsqualität bieten. Bei der Deutschen Bahn werde ich mich erneut für eine frei zugängliche Trinkwasserstelle am Bahnhof einsetzen.
4. Trinkwasserschutz
Der Schutz unseres Trinkwassers hat hohe Priorität. Eingriffe in die private Wassernutzung müssen jedoch verhältnismäßig und nachvollziehbar sein. Deshalb setze ich zunächst auf transparente Datengrundlagen, Aufklärung und ein wirksames Wassermanagement. Sollten weitergehende Maßnahmen erforderlich werden, müssen sie fachlich begründet und sozial ausgewogen sein.
5. Monitoring des Grundwassers
Ja. Gute Entscheidungen brauchen gute Daten. Ich unterstütze ein transparentes Monitoring der Grundwasserstände und der Grundwasserneubildung sowie eine verständliche öffentliche Darstellung der Ergebnisse. So können Politik und Verwaltung frühzeitig auf Veränderungen reagieren.
Wasser ist keine beliebige Handelsware, sondern Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Bereits als Ratsherr habe ich mich für öffentliche Trinkwasserstellen, die Kontrolle vorgeschriebener Begrünungen und den Vorrang des Grundwasserschutzes vor kommerzieller Wasserabfüllung eingesetzt. Daran halte ich fest. Zugleich will ich erfolgreiche europäische Lösungen auf Lüneburg übertragen und ihre Wirkung transparent messen.
1. Schwammstadt und Baurecht
Neue Quartiere sollen Regenwasser möglichst dort aufnehmen, speichern und nutzen, wo es anfällt. Dafür will ich die rechtlich möglichen Festsetzungen in Bebauungsplänen konsequent nutzen: weniger Versiegelung, wasserdurchlässige Beläge, unversiegelte Flächen, Versickerungsmulden, Baumrigolen, Retentions- und Gründächer, Zisternen sowie Flächen für Rückhaltung und sichere Notwasserwege bei Starkregen.
Bei größeren Neubauvorhaben sollen Regenwasser und – soweit hygienisch, technisch und wirtschaftlich sinnvoll – aufbereitetes Grauwasser etwa für Toilettenspülung und Bewässerung genutzt werden. Was nicht rechtssicher im Bebauungsplan festgesetzt werden kann, will ich bei städtischen Grundstücken, Konzeptvergaben, Erbbaurechten und städtebaulichen Verträgen absichern.
Aus dem Entsiegelungskataster soll innerhalb eines Jahres eine öffentliche Prioritätenliste entstehen. Vorrang haben aufgeheizte Plätze und Straßen, Schulen und Kitas, überdimensionierte Verkehrs- und Parkplatzflächen sowie Gebiete mit hohem Starkregenrisiko. Bei größeren Sanierungen muss regelmäßig geprüft werden, wo Flächen für Bäume, Versickerung und Rückhaltung frei werden können. Gerade in Wohnquartieren wie Ochtmissen-Krähornsberg können Shared Spaces oder Einbahnstraßen überbreite Verkehrsflächen und damit auch Pflegekosten reduzieren. Unvermeidbare Neuversiegelungen sollen möglichst ortsnah mindestens flächengleich ausgeglichen werden. Ziel ist Netto-Null-Neuversiegelung.
Entscheidend ist die Kontrolle. Bereits 2018 habe ich zusätzliches Personal beantragt, damit vorgeschriebene Anpflanzungen und Fassadenbegrünungen tatsächlich umgesetzt werden. Ökologische Vorgaben helfen wenig, wenn niemand ihre Einhaltung prüft.
2. Abwasser-Up- und -Recycling
Die Modernisierung der Lüneburger Kläranlage hat hohe Priorität. Die neue EU-Kommunalabwasserrichtlinie verlangt unter anderem eine weitergehende Entfernung von Stickstoff, Phosphor und Mikroschadstoffen. Nach derzeitiger Einschätzung der AGL benötigt Lüneburg zwischen 2033 und 2035 eine vierte Reinigungsstufe. Planung und Flächensicherung müssen deshalb jetzt beginnen.
Gleichzeitig sollte untersucht werden, welcher Teil des gereinigten Abwassers sicher und sinnvoll wiederverwendet werden kann – etwa für Landwirtschaft, Stadtgrün oder Gewerbe und, nach besonders strenger hydrogeologischer und hygienischer Prüfung, zur Grundwasseranreicherung. AGL, Untere Wasserbehörde, Landwirtschaft, Wasserversorger, NLWKN und Leuphana sollten gemeinsam Wasserqualität, saisonalen Bedarf, Speicher- und Leitungsinfrastruktur, Energieverbrauch, Kosten und Folgen für die Ilmenau untersuchen.
Eine vollständige Wiederverwendung der rund neun Millionen Kubikmeter würde ich nicht pauschal versprechen. Gereinigtes Wasser kann für den ökologisch notwendigen Abfluss der Ilmenau wichtig sein; zudem fallen Abwasser und Beregnungsbedarf nicht immer gleichzeitig an. Die Kommunalabwasserrichtlinie verlangt deshalb zu Recht eine fachliche Abwägung. Die notwendigen Investitionen müssen im Wirtschafts- und Investitionsplan der AGL hohe Priorität erhalten.
3. Kühlung der Innenstadt
Wirksamer Hitzeschutz beginnt mit dem Erhalt großer alter Bäume, die kleine Neupflanzungen auf Jahrzehnte nicht ersetzen können. Zusätzlich brauchen wir Bäume mit großen, wasserspeichernden Wurzelräumen, entsiegelte und begrünte Aufenthaltsorte, Schattensegel sowie durchgehende kühle Wege zwischen Bahnhof, Innenstadt, Quartieren und Parks. Dafür muss auch Verkehrs- und Parkraum umverteilt werden.
Regenwasser soll über Baumrigolen und Speicher für Stadtgrün nutzbar werden. Wasserläufe, Nebelduschen oder Wasserspiele können an besonders heißen Orten sinnvoll sein, sollten aber mit Regenwasser oder in geschlossenen Kreisläufen arbeiten. Trinkwasser für rein dekorative Anlagen ist kritisch abzuwägen. Ergänzend brauchen wir öffentlich zugängliche kühle Innenräume für besonders heiße Tage.
Dach- und Fassadenbegrünung will ich bei Neubauten und geeigneten größeren Umbauten verbindlicher regeln, im Bestand durch Beratung unterstützen und auf städtischen Gebäuden konsequent umsetzen. In der denkmalgeschützten Altstadt braucht es individuelle Lösungen. Die seit 2026 vorgesehene Erfassung begrünter Dächer soll veröffentlicht und mit Ausbauzielen verbunden werden. Am Sande könnte eine entsiegelte, historisch angelehnte Bauminsel den stark überwärmten Platz kühlen und seine Aufenthaltsqualität erhöhen.
Für frei zugängliches Trinkwasser habe ich bereits 2018 Haushaltsmittel beantragt. Heute gibt es in Lüneburg neun öffentliche Trinkwasserspender. Zusätzlich will ich mit der Deutschen Bahn über eine ganzjährig zugängliche Möglichkeit im Bahnhofsgebäude sprechen. Weitere Standorte sollen anhand des Hitzestadtplans, der Nutzung und unversorgter Stadtteile ausgewählt werden, insbesondere an Plätzen, Spiel- und Sportflächen sowie wichtigen Fuß- und Radwegen. Wartung, Hygiene und barrierearme Bedienung müssen mitfinanziert werden.
4. Trinkwasserschutz, Pools und Absetzzähler
Ein pauschales ganzjähriges Verbot jeder Poolbefüllung ab vier Kubikmetern halte ich derzeit nicht für das geeignetste Instrument. Maßgeblich sind Wasserlage, Gesamtverbrauch und Häufigkeit des Nachfüllens. Bei anhaltender Trockenheit, niedrigen Grundwasserständen oder außergewöhnlichen Verbrauchsspitzen unterstütze ich aber rechtssichere, zeitlich begrenzte Einschränkungen. Die Neubefüllung größerer privater Pools mit Trink- oder Brunnenwasser sollte dann zu den zuerst eingeschränkten Nutzungen gehören; medizinisch notwendige Anwendungen sind gesondert zu behandeln.
Solche Maßnahmen müssen durch transparente, vorab festgelegte Warnstufen ausgelöst werden und Leitungswasser wie private Brunnen einbeziehen. Für Gartenbrunnen und wasserrechtliche Beschränkungen ist allerdings der Landkreis als Untere Wasserbehörde zuständig, nicht der Oberbürgermeister.
Eine pauschale Abschaffung der Absetzzähler lehne ich ab. Wasser, das nachweislich zur Bewässerung genutzt wird und nicht in die Kanalisation gelangt, sollte nicht als Schmutzwasser berechnet werden. Missbrauch und Fehlanreize müssen jedoch verhindert werden: Chemisch behandeltes Poolwasser darf nicht über einen Gartenwasserzähler von der Abwassergebühr ausgenommen werden, wenn es anschließend als Schmutzwasser entsorgt werden muss. Absetzzähler sollten daher auf nachweisbare Gartenbewässerung und vergleichbare Nutzungen beschränkt, geeicht und kontrollierbar sein. Vorrang haben Regenwasserspeicherung, Zisternen und sparsame Bewässerung.
5. Transparentes Grundwassermonitoring
Ein transparentes Monitoring ist Voraussetzung verantwortlicher Wasserpolitik. Grundwasserstände, Neubildung, Qualität sowie genehmigte und tatsächliche Entnahmen müssen gemeinsam betrachtet werden. Einzelne Messstellen oder langjährige Mittelwerte reichen angesichts des Klimawandels nicht mehr aus.
Vorbilder sind die dänische Grundwasserdatenbank Jupiter, das französische Prognosesystem MétéEAU Nappes und das niederländische Grondwatertools; die niederländische Untergrunddatenbank BRO zeigt zudem, wie einheitliche Standards unterschiedliche Grundwasserstockwerke abbilden können. Für Lüneburg will ich die besten Elemente in einem einfach zu pflegenden öffentlichen Wasser-Dashboard zusammenführen: Messstellen und Grundwasserstockwerke, historische und aktuelle Wasserstände, Neubildung, Wasserqualität sowie genehmigte und tatsächliche Entnahmen. Langfristige Vergleiche und Klimaszenarien sollen die Daten einordnen; verständliche Warnstufen und Prognosen sollen bei festgelegten Schwellen abgestufte Schutzmaßnahmen auslösen.
Die Federführung für ein gemeinsames System sehe ich beim Landkreis als Unterer Wasserbehörde. Die Hansestadt sollte zusammen mit Landkreis, Wasserversorger, AGL, NLWKN und LBEG auf ein gemeinsames, möglichst auch von weiteren Kommunen nutzbares System hinwirken und dafür Impulsgeberin sein.
Die Daten müssen praktische Folgen haben: Neue oder verlängerte Wasserrechte sind anhand aktueller Klimaszenarien, der örtlichen Wasserbilanz und aller kumulierten Entnahmen zu beurteilen. Wasserrechtliche Entnahmegenehmigungen sind hierzu stets zu befristen.
Die zusätzliche Entnahme durch Coca-Cola beziehungsweise Vio sollte nicht isoliert betrachtet werden. Sie muss ins Verhältnis zu den teils erheblichen Entnahmen von Landwirtschaft, Industrie und anderen Großverbrauchern gesetzt werden. Entscheidend ist auch, wofür Wasser benötigt wird und ob Grundwasser durch Oberflächen-, Regen- oder Brauchwasser ersetzt werden kann. Wo das technisch und hygienisch möglich ist, muss diese Umstellung Vorrang haben. Bei abgefülltem Trinkwasser bestehen solche Alternativen naturgemäß nur eingeschränkt. Ziel ist deshalb keine pauschale Benachteiligung eines einzelnen Unternehmens, sondern eine transparente, am tatsächlichen Verbrauch, an möglichen Alternativen und an der Belastbarkeit des Grundwassers ausgerichtete Vergabe von Wasserrechten. Trinkwasserversorgung und Naturhaushalt müssen dabei dauerhaft gesichert bleiben.
